Psychotherapie / Beratung | |
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Einzeltherapie / -beratung | 50 Min / € 98,00 90 Min / € 170,00 |
Paartherapie / -beratung | 60 Min / € 115,00 |
Paartherapie / -beratung Familientherapie / -beratung |
90 Min / € 170,00 |
Gruppentherapie max. 8 TN / 2 Therapeuten |
90 Min € 35,00 bis € 50,00 (nach Gruppengröße) |
Gruppentherapie max. 8 TN / 2 Therapeuten |
120 Min € 45,00 bis € 60,00 (nach Gruppengröße) |
Supervision/Coaching | |
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Einzelsupervision | 60 Min / € 115,00 |
Teamsupervision | 90 Min / € 180,00 |
Teamsupervision | 120 Min / € 230,00 |
Bescheinigungen | |
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Formale Bescheinigung | € 5,00 |
Qualifizierte Bescheinigung | ab € 20,00 (nach Umfang) |
Gutachtliche Äußerung | ab € 45,00 (nach Umfang) |
Die Behandlung in unserer Privatpraxis kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Sie übernehmen als Selbstzahler die Kosten, und die Therapie kann unbürokratisch sofort beginnen. Zudem ist hierbei Diskretion gegenüber Krankenkassen und Versicherungen sichergestellt.
Für Jugendliche oder Familien mit einer Gewalt- oder sexuellen Problematik gibt es die Möglichkeit, Therapien über das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu finanzieren (KJHG). Dazu muss beim zuständigen Jugendamt ein Antrag gestellt werden. Nach der Bestätigung der Kostenübernahme kann mit der Therapie begonnen werden. Die Modalitäten können in einem Vorgespräch geklärt werden.
Gewalttäter und Sexualstraftäter, die über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, können bei dem Förderverein Gewaltprävention einen Antrag auf anteilige oder auch gänzliche Kostenübernahme stellen.
Opfer von Gewalttaten wenden sich an den Weißen Ring. Hier erhalten sie Unterstützung, über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) die Kostenübernahme für eine Therapie zu erreichen.