Modell "Täterarbeit im Ostalbkreis"

Mit der Einführung des Platzverweises bei häuslicher Gewalt wurde deutlich: eine langfristige Veränderung der Situation der Frauen und insbesondere auch der Kinder ist nur erreichbar, wenn sich auch die gewalttätigen Männer verändern.

Beratung und Therapie können Wege eröffnen, sich mit den eigenen Gewaltanteilen zu beschäftigen, Impulse kontrollieren und Beziehungen respektvoll leben zu lernen. Seit Februar 2002 bieten zwei Therapeuten des Instituts Systegra im Auftrag des Landratsamtes Ostalbkreis einmal wöchentlich Beratung und Therapie für Täter häuslicher und sexueller Gewalt in unterschiedlichen Settings an. Gewalttätige Männer werden unter anderem und insbesondere im Rahmen des Platzverweisverfahrens auf das Beratungs- und Therapieangebot aufmerksam gemacht.

Das Therapie- und Beratungsangebot ist vorrangig Tätern vorbehalten, die häusliche und/oder sexuelle Gewalt ausgeübt haben. Aber auch Jugendliche mit einem Gewaltdelikt werden von der Jugendgerichtshilfe an Systegra verwiesen. Das Landratsamt Ostalbkreis nimmt mit diesem Modell eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein.

Jugendliche und Männer mit einem Sexualdelikt kommen aus unterschiedlichen Überweisungskontexten. Ihnen wird Therapie nahe- bzw. auferlegt von Jugendgerichtshelfern und Bewährungshelfern, von Richtern und Staatsanwälte, von Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstellen, von der Polizei, um nur einige zu nennen.

Das Therapie- und Beratungsangebot gilt für Jugendliche und Erwachsene, Männer und Frauen. Es gibt keine Altersbegrenzung. Ziel der Therapie ist die Beendigung der physischen, psychischen oder sexuellen Gewalt.

Die erste Beratungseinheit umfasst sieben Gespräche und stellt ein in sich abgeschlossenes Modul dar. Ziel ist, Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und zu benennen, die dem eigenen Lebensentwurf nicht entsprechen, die sich auf Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung beziehen, die Macht und Ohnmacht als beziehungsgestaltende Elemente beinhalten. Die Klienten werden motiviert, über den juristisch definierten Zeitraum hinaus, Therapiegespräche zu führen. Sie erhalten unabhängig von ihrer Entscheidung eine Bestätigung für ihre Teilnahme an den Beratungsgesprächen zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft.

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