Täterarbeit im OstalbkreisDaten und Fakten |
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Im Jahre 1999 wurde von der Bundesregierung ein Aktionsplan zur Bekämpfung von „Gewalt gegen Frauen“ erstellt. Länder und Kommunen wurden aufgefordert, dazu eigene Initiativen zu entwickeln und umzusetzen. |
Das Land Baden-Württemberg startete daraufhin im Juni 2000 in einer Reihe von Städten und Gemeinden einen Modellversuch zum polizeilichen Platzverweis (Verlassen der Wohnung) bei häuslicher Gewalt. Nicht das Opfer muss die Wohnung verlassen, sondern der Täter wird der Wohnung verwiesen. | Um Täter beim Ausstieg aus Gewaltkreisläufen, sei es häusliche Gewalt, Straßengewalt, sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch, zu unterstützen, und um einen Beitrag zur Opferprophylaxe und Gewaltprävention zu leisten, wurde zu Beginn des Jahres 2002 das Institut Systegra beauftragt, im Ostalbkreis ein bedarfsgerechtes Beratungs- und Therapieangebot zu entwickeln. |
| Nachstehend ein Überblick über Verlauf und Stand der Täterarbeit: | ||
Im Jahr 2010 wurden 30 bereits begonnene Beratungen und Therapien fortgeführt und 27 Erstgespräche geführt, aus denen sich in 24 Fällen eine Weiterbehandlung ergab.
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In 22 Fällen (39 %) wurden Angehörige –Ehefrauen/Lebenspartnerinnen, Mütter, (Stief)väter, Pflegeeltern und Geschwister – punktuell in die Therapie/Beratung einbezogen. | |
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Jugendliche - Altersstruktur![]() |
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